Zum gestrigen Urteil des Bundesverfassungsgerichtes über die Möglichkeit der geschäftsmäßigen Förderung von Selbsttötung sind bereits wichtige Argumente genannt worden, besonders vom Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz zusammen mit dem Ratsvorsitzenden der Evangelischen Kirche in Deutschland.[1] Unantastbare Würde und Heiligkeit des Lebens …