Foto: Anne Nygard/Unsplash.com

„Aktive Sterbehilfe“: Eine Orientierung

„Aktive Sterbehilfe“: Das Angebot einer Orientierungshilfe von Bischof Stefan Oster in der Debatte um ein buchstäblich lebenswichtiges Thema.

Der Bundestag hat am Donnerstag, 2. Juli 2015, in erster Lesung über die Frage nach der Möglichkeit so genannter „aktiver Sterbehilfe“ diskutiert. Es liegen vier Gesetzesentwürfe vor, über die gesprochen wurde (s.u.). Vor einiger Zeit habe ich schon einmal auf einen sehr hilfreichen Flyer der Deutschen Bischofskonferenz zum Thema hingewiesen, den man als Orientierungshilfe hier abrufen kann: Flyer „Sterben in Würde“ (PDF, 160 KB).

Ein gläubiges Argument gegen aktive Sterbehilfe

Neben vielen anderen Argumenten, die für einen konsequenten Lebensschutz bis zum Ende immer wieder eingebracht werden, möchte ich hier erneut eines dazu legen, das ausdrücklich aus einer gläubigen Sicht kommt und daher in der politischen Debatte im Grunde nie genannt wird. Jeder Mensch hat in seinem Leben die Aufgabe, sich mit Gott versöhnen zu lassen. Aus biblischer Sicht ist diese Versöhnung sogar die alles entscheidende Lebensaufgabe (2 Kor 5,20).

Die Kunst des Sterbens ins Leben hinein

Gelingendes Leben ist aus dieser Perspektive deshalb: Mit Gott versöhntes Leben – und zwar letztlich unabhängig davon, ob die äußeren Lebensumstände gerade leicht oder schwer sind. Das Leben selbst schenkt dem Menschen dazu immer neu Gelegenheiten, nicht selten auch gerade durch Phasen des Ringens und Leidens hindurch.

Der christliche Glaube lässt sich deshalb u.a. auch als „Kunst des Sterbens ins Leben hinein“ deuten (vgl. Röm 6,8: „Wir sind (!) mit Christus gestorben, daher glauben wir, dass wir auch mit ihm leben werden.“).

Aktive Sterbehilfe keine mögliche Antwort

Das heißt aber für unsere Frage: Die Verneinung des eigenen Lebens durch Suizid ist damit im Grunde keine mögliche Antwort auf das lebenslang bestehende Angebot der Versöhnung mit Gott, der eben dieses Leben samt seiner ebenfalls von ihm bestimmten Lebenszeit schenkt. Die aktive Verkürzung dieser Lebenszeit ist gerade Verneinung dieses Angebots.

Und ein Mensch, der einem anderen aktiv dazu hilft, sein Leben zu beenden, trägt das Seine dazu bei, dass dem Sterbenden damit auch diese Möglichkeit der Versöhnung genommen wird, die ihm andernfalls buchstäblich bis zum letzten Atemzug geschenkt wäre. Der Schächer am Kreuz hat sich ebendort noch im Angesicht des sterbenden Jesus versöhnen lassen, ehe beide ihr Leben aushauchten (Lk 23,43).

Gott ist Herr über Leben und Tod

Aktive Mitwirkung an der Selbsttötung eines Menschen ist daher ein dramatischer Verstoß gegen die Überzeugung, dass Gott der Herr über Leben und Tod, mithin über Anfang und Ende des Lebens ist.

Etwas gänzlich anderes ist jedoch die aktive Begleitung Sterbender auf ihrem letzten Wegstück. Die umfassende, Leib und Seele einschließende Sorge für einen Menschen wird uns Christen auch dazu bewegen, ihm das Sterben unter möglichst guten Bedingungen zu ermöglichen.

Aktive Sterbehilfe ist nicht aktive Begleitung

Dies kann auch geschehen durch die „Änderung des Therapieziels“. Wenn Ärzte etwa bei unheilbar Kranken nicht mehr von Heilung sprechen, sondern dem eintretenden Sterbeprozess ihren Lauf lassen und als neues Therapieziel z.B. möglichst wirkungsvolle Schmerzlinderung ausgeben. Verbunden mit der Sorge um ein würdiges Sterben.

Aus meiner Sicht kommt der von den Bischöfen im erwähnten Flyer dargestellten Position der Gesetzesentwurf von Patrick Sensburg, Thomas Dörflinger und anderen (PDF, 180 KB) am nächsten. Er will nicht nur jede geschäftsmäßige oder organisierte Beihilfe zum Suizid verbieten und unter Strafe stellen, sondern jede Art der Beihilfe – wenngleich in Fällen von extremen Leid auch Straffreiheit gewährt werden kann.

Möglichkeiten der Palliativmedizin

Aber der Schutz des Lebens hat hier den unbedingten Vorrang. Nötig ist selbstverständlich zusätzlich die möglichst gute und intensive Begleitung Leidender und Sterbender, der Einsatz aller Möglichkeiten der Palliativmedizin und die Bereitstellung von Hospizplätzen. In diesen letztgenannten Anliegen gibt es übrigens bei allen vier Gesetzesentwürfen insgesamt die größte Übereinstimmung.

Der Gesetzesentwurf von Michael Brand, Claudia Lücking-Michel, Michael Frieser und anderen (PDF, 260 KB) scheint offenbar mehrheitsfähig zu sein, kommt auch dem von den Bischöfen vorgestellten Anliegen nahe, will aber letztlich nur die organisierte aktive Sterbehilfe verboten wissen und unter Strafe stellen, aber nicht die Beihilfe zum Suizid im Einzelfall. Der Entwurf gibt dazu bedenkenswerte Gründe an, bleibt aus meiner Sicht aber dennoch hinter der Forderung nach konsequentem Lebensschutz noch zurück.

Wunsch des Patienten nach aktiver Sterbehilfe?

Ein weiterer Gesetzesentwurf, u.a. von Peter Hintze, Dr. Carola Reimann und vielen anderen (PDF, 200 KB) eingebracht, soll unter bestimmten Umständen Ärzten ausdrücklich ermöglichen, „dem Wunsch des Patienten nach Hilfe bei der selbstvollzogenen Lebensbeendigung entsprechen zu können“. Dieser Entwurf sowie der in seiner Liberalisierung noch weiter gehende Entwurf von Renate Künast, Kai Gehring u.a. sind aus Sicht des katholischen Glaubens unannehmbar. Letzterer Entwurf will zwar Kommerzialisierung von Sterbehilfe nicht erlauben, wohl aber zum Beispiel organisierte Vereine, die Beihilfe zum Suizid leisten.

Wir vom Bistum Passau haben uns im Blick auf die Notwendigkeit, Todkranken und Sterbenden einen würdigen Abschied aus diesem Leben zu ermöglichen, jüngst auch entschlossen, die Errichtung des St. Ursula-Hospizes in Niederalteich, das auf Initiative des Hospiz-Vereins Deggendorf entstanden ist, mit einem Zuschuss von 250 000 Euro zu unterstützen.